Human Rights Law Clinic

Beispiele für Projekte

Suche nach der Halbschwester: Gesuch um Auszug aus dem Personenstandsregister und nachfolgende Beschwerde

Die HRLC verfasst für einen Mann, der auf der Suche nach seiner Halbschwester ist, ein Gesuch um Auskunft über die Nachfahren des gemeinsamen, verstorbenen Vaters. Als das Zivilstandsamt diesem Anliegen nicht nachgekommen ist, reicht der Betroffene, wiederum unterstützt von der HRLC, eine Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde ein. Diese folgte den Argumenten des Beschwerdeführers. Die erlangten Informationen ermöglichen schliesslich, dass sich die beiden Geschwister als Erwachsene erstmals treffen können.

Der Bundesrat berücksichtigt diese Argumentation und passt die entsprechenden Bestimmungen im Gesetzesentwurf an.

Antrag auf Entlassung aus der Administrativhaft

Für einen Mann aus Burkina Faso wird Beschwerde beim Verwaltungsgericht Bern eingereicht und aufgrund unzulässiger Haftbedingungen – insbesondere aufgrund der Verletzung des Trennungsgebots – die Haftentlassung sowie Haftentschädigung beantragt.

Das VGer heisst die Beschwerde teilweise gut und stellt in Bezug auf den Teil der Administrativhaft, bei welchem der Beschwerdeführer im Strafvollzugstrakt in einer gemeinsamen Zelle mit einer oder mehreren Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug untergebracht war, die Unrechtmässigkeit der Haft fest, ohne eine Haftentlassung zu veranlassen. Da das VGer nicht die ganze Haft als unzulässig taxiert, reicht der Anwalt in Zusammenarbeit mit der HRLC Beschwerde beim BGer ein. Die Beschwerde zielt auf die Feststellung der generellen Unzulässigkeit des Vollzugs von Administrativhaft in einem Regionalgefängnis, welches auch dem Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft dient.

Das BGer weist die Beschwerde zwar ab, hält in seinem Urteil aber grundlegend fest, dass die Administrativhaft nach nationalem und internationalem Recht grundsätzlich in speziell hierfür konzipierten Einrichtungen zu vollziehen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf eine administrative Haft – für wenige Stunden oder Tage – in Haftanstalten erfolgen, wobei eine Trennung von anderen Häftlingen sicherzustellen ist. Die HRLC trägt damit zu einem fundamentalen Wandel beim Vollzug der ausländerrechtlichen Haft bei, indem künftig – abgesehen von eng umgrenzten Ausnahmen – eine Inhaftierung nur noch in eigens dafür bestimmten Einrichtungen zulässig ist, womit die jahrzehntelange Praxis der Unterbringung in Gefängnissen nun bald der Vergangenheit angehören dürfte.

 

Musterbeschwerde Finanzierung Familienasyl

Die von der HRLC ausgearbeitete Musterbeschwerde soll den durch die Praxis aufgestellten Nachweiserfordernissen (Finanzierungsmöglichkeiten Verwandte, Bekannte etc.) für die Übernahme der Einreisekosten bei Familienasyl nach Art. 53 lit. d AsylV2 i.V.m. Art. 51 Abs. 4 AsylG entgegenwirken.

 

Härtefallgesuch (Art. 14 Abs. 2 AsylG)

Die HRLC reicht für einen älteren Mann, der während Jahren mit einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz lebte, ein Härtefallgesuch ein. Auch seine Exfrau und seine in der Schweiz geborene Tochter leben hier.

Während eines längeren Auslandaufenthaltes des Gesuchstellers verfügt die zuständige Migrationsbehörde das Erlöschen seiner Niederlassungsbewilligung. Als er später erneut in die Schweiz einreist, stellt er ein Asylgesuch. Dieses wird abgewiesen, seither lebt der pensionierte Rentner in einer Nothilfeunterkunft. Das Gesuch wird gutgeheissen.

Wiedererwägungsgesuch (Vorläufige Aufnahme)

Die HRLC reicht für eine alleinerziehende Mutter aus der Demokratischen Republik Kongo und ihre zwei kleinen Töchter (beide in der Schweiz geboren) ein Wiedererwägungsgesuch beim SEM ein. Seit der Abweisung ihres Asylgesuches vor mehreren Jahren hat sich die gesundheitliche Situation der Mutter stark verschlechtert.

Zudem wäre es ihr in ihrem Herkunftsland – ohne stabiles familiäres oder soziales Netzwerk und in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Situation vor Ort – unmöglich, für sich und ihre Kinder zu sorgen. Das SEM heisst das Gesuch gut, stuft den Wegweisungsvollzug als unzumutbar ein und erteilt der Mutter und ihren zwei Kindern eine vorläufige Aufnahme.

Rechtsverzögerungsbeschwerde

Die HRLC reicht 2018 für eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan, die seit fast zweieinhalb Jahren in einer Containersiedlung lebt, sich ein kleines Schlafzimmer teilt und vergeblich auf einen Asylentscheid wartet, eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses heisst die Beschwerde gut und weist das SEM an, das Gesuch der Beschwerdeführenden prioritär zu behandeln und rasch zu entscheiden.

 

Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung

Die HRLC reicht für ein seit Jahrzehnten in der Schweiz lebendes gehörloses Ehepaar, auf deren Asylgesuche nicht eingetreten worden ist und wogegen die Widererwägung erfolglos blieb, ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ein.

Die Gesuchstellenden werden aufgrund unzumutbarer Wegweisung vorläufig aufgenommen. Die beiden gemeinsamen Kinder leben – einerseits mit Schweizer Staatsbürgerschaft und andererseits mit Niederlassungsbewilligung – ebenfalls in der Schweiz. Aufgrund der Gehörlosigkeit resultieren für die Gesuchstellende erschwerte Bedingungen, sei es auf dem Arbeitsmarkt oder betreffend Sprachkenntnisse, weswegen u.a. eine mögliche Diskriminierung bei der Beurteilung der Integrationskriterien im Hinblick auf eine Aufenthaltsbewilligung geltend gemacht wird.

Wiedererwägungsgesuch i.S. Familiennachzug

Die HRLC unterstützt in diesem Verfahren einen eingebürgerten schweizerischen Staatsangehörigen, welcher seit geraumer Zeit die Angehörigen seiner Kernfamilie in die Schweiz nachziehen bzw. hierzulande mit diesen legal leben möchte. Es handelt sich um einen langwierigen und komplexen Fall, in welchem sich u.a. Fragen zum Kindeswohl und zur Inländerdiskriminierung von schweizerischen Staatsangehörigen gegenüber FZA-berechtigen Personen stellen.